Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 EU - DSGVO

zwischen

Siegbert Lehmann
Lessingstraße 13
02763 Zittau
nachfolgend - Auftraggeber / Kunde -

und

netcup GmbH
Daimlerstr. 25
76185 Karlsruhe
nachfolgend - Auftragnehmer -


Präambel
Diese Anlage konkretisiert die Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Datenschutz, die sich aus dem
Hauptvertrag (Angebot / Leistungsbeschreibung, AGB) ergeben. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten,
die mit dem Hauptvertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers oder
durch den Auftragnehmer beauftragte Dritte mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers in Berührung
kommen können. Die Laufzeit dieser Anlage richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrags.

§ 1 Definitionen
1. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer
bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person

2. Datenverarbeitung im Auftrag ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den
Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers (Art. 4 Abs. 2 EU - DSGVO)

3. Weisung ist die auf einen bestimmten datenschutzmäßigen Umgang (zum Beispiel Herausgabe,
Anonymisierung, Sperrung oder Löschung) des Auftragnehmers mit personenbezogenen Daten
gerichtete schriftliche Anordnung des Auftraggebers. Die Weisungen werden anfänglich durch den
Hauptvertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form durch einzelne
Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung)

§ 2 Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit
1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst,
abhängig vom gebuchten Produkt, Hostingleistungen für Webhosting, Management von Servern,
Vermietung von virtuellen und dedizierten Servern, Bereitstellung von Storagespace, Speicherung von
E-Mails, Bereitstellung von Datenbanken, Registrierung von Domains und Skripten
sowieDienstleistungen, die in einem individuellen Vertrag festgehalten werden. Der Auftrag umfasst
alle notwendigen Arbeiten zur Erbringung dieser Dienstleistungen. Dies umfasst Tätigkeiten, die in
den Angeboten / Leistungsbeschreibung konkretisiert sind. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses
Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere
für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der
Datenverarbeitung allein verantwortlich (Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen im
Sinne des Art. 24 EU-DSGVO). Die Art der personenbezogenen Daten und der
Verarbeitungszweckwerden in Anlage 1 näher beschrieben (vom Auftraggeber auszufüllen)

2. Die Weisungen werden anfänglich durch den Vertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach
in schriftlicher Form oder in Textform durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt
werden (Einzelweisung). Weisungen, die über die vertraglich vereinbarte Leistung hinausgehen,
werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt

§ 3 Pflichten des Auftragnehmers
1. Der Auftragnehmer darf die Daten des Auftraggebers (Anlage 1) nur im Rahmen des Auftrages und
der Weisungen des Auftraggebers verarbeiten. Kosten für über den vertraglich vereinbarten
Leistungsumfang hinausgehende Einzelweisungen des Auftraggebers, sind nach Rücksprache mit dem
Auftragnehmer, unter Berücksichtigung des Aufwands, vom Auftraggeber zu tragen.

2. Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so
gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Er wird technische
und organisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des Auftraggebers treffen, die
den Anforderungen gem. Artt. 28 Abs. 3 lit. c, 32 DS-GVO insbesondere in Verbindung mit Art. 5
Abs. 1, Abs. 2 DS-GVO genügen. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um
Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen
Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der
Belastbarkeit der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die
Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche
Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher
Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DS-GVO zu berücksichtigen.
Diese Maßnahmen sind in Anlage 2 näher beschrieben. Eine Änderung der getroffenen
Sicherheitsmaßnahmen bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, wobei jedoch sichergestellt sein muss,
dass das vertraglich vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.

3. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass es den mit der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers
befassten Mitarbeitern und anderen für den Auftragnehmer tätigen Personen per Verpflichtung
untersagt ist, die Daten unbefugt zu verarbeiten (Datengeheimnis entsprechend § 53 BDSG-neu). Das
Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung des Auftrages fort.

4. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn ihm Verletzungen des Schutzes
personenbezogener Daten des Auftraggebers bekannt werden, bei schwerwiegenden Verstößen des
Auftragnehmers oder der bei ihm im Rahmen des Auftrags beschäftigten Personen gegen Vorschriften
zum Schutz personenbezogener Daten des Auftraggebers oder die im Vertrag getroffenen
Festlegungen. Er trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung
möglicher nachteiliger Folgen der Betroffenen und spricht sich hierzu unverzüglich mit dem
Auftraggeber ab. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung der
Informationspflichten nach Art. 34 EU-DSGVO.

5. Der Auftragnehmer nennt dem Auftraggeber den Ansprechpartner für im Rahmen des Vertrages
anfallende Datenschutzfragen.

6. Der Auftragnehmer gewährleistet, seinen Pflichten nach Art. 34 EU-DSGVO und § 5 BDSG-neu
nachzukommen, wie z.B. seiner Pflicht, einen Datenschutzbeauftragen zu bestellen, soweit vom
Gesetz vorgeschrieben. Er gewährleistet weiterhin, seinen Pflichten nach Art. 32 Abs. 1 lit. d) EUDSGVO
nachzukommen, ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit der
technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung
einzusetzen.

7. Der Auftragnehmer verwendet die überlassenen Daten für keine anderen Zwecke als die der
Vertragserfüllung.

8. Der Auftragnehmer berichtigt, löscht oder sperrt die vertragsgegenständlichen Daten, wenn der
Auftraggeber dies anweist. Entstehen dabei durch Aufwand oder Gebühren dritter Kosten, trägt diese
der Auftraggeber. Die datenschutzkonforme Vernichtung von Datenträgern und sonstigen Materialien
übernimmt der Auftragnehmer auf Grund einer Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber, sofern
nicht im Vertrag bereits vereinbart. Im Falle von Test-und Ausschussmaterialien ist eine
Einzelbeauftragung nicht erforderlich. In besonderen, vom Auftraggeber zu bestimmenden Fällen,
erfolgt eine Aufbewahrung bzw. Übergabe.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er in den
Auftragsergebnissen Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen
feststellt.

2. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer sind bzgl. der zu verarbeitenden Daten für die Einhaltung
der jeweils für sie einschlägigen Datenschutzgesetze verantwortlich.

3. Dem Auftraggeber obliegen die aus Artt. 33, 34 EU-DSGVO resultierenden Informationspflichten.

4. Die Daten werden nach dem Ende des jeweiligen Vertrages gelöscht. Es obliegt dem Auftraggeber,
Sicherungskopien von seinen Daten anzufertigen und die Daten vor Vertragsende umzuziehen. Der
Auftraggeber hat selbst Zugriff auf seine Daten. Eine Pflicht des Auftragnehmers zur Herausgabe
besteht daher nicht.

§ 5 Anfragen Betroffener
1. Ist der Auftraggeber auf Grund geltender Datenschutzgesetze gegenüber einer Einzelperson
verpflichtet, Auskünfte zur Verarbeitung von Daten dieser Person zu erteilen, wird der Auftragnehmer
den Auftraggeber dabei unterstützen, diese Informationen bereit zu stellen. Dies setzt voraus, dass der
Auftraggeber den Auftragnehmer hierzu schriftlich oder in Textform aufgefordert hat und der
Auftraggeber dem Auftragnehmer die durch diese Unterstützung entstandenen Kosten erstattet. Der
Auftragnehmer wird keine Auskunftsverlangen beantworten und den Betroffenen insoweit an den
Auftraggeber verweisen.

2. Wendet sich ein Betroffener mit Forderungen zur Berichtigung, Löschung oder Sperrung an den
Auftragnehmer, wird der Auftragnehmer den Betroffenen an den Auftraggeber verweisen.

§ 6 Kontrollpflichten
1. Der Auftraggeber kann sich auf seine Kosten vor der Aufnahme der Datenverarbeitung und sodann
regelmäßig über die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers informieren
und das Ergebnis dokumentieren. Hierfür kann er z. B. Auskünfte des Auftragnehmers einholen, sich
ein ggf. vorhandenes Testat eines Sachverständigen vorlegen lassen oder nach rechtzeitiger
Abstimmung zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs persönlich prüfen
oder durch einen sachkundigen Dritten prüfen lassen, sofern dieser nicht in einem
Wettbewerbsverhältnis zum Auftragnehmer steht. Bei der Prüfung muss mindestens ein Mitarbeiter
des Auftragnehmers anwesend sein. Jeder Schritt ist mit diesem abzuklären. Entstandene Kosten für
Anfahrt und Arbeitszeit des Auftragnehmers, trägt der Auftraggeber. Für die Unterstützung bei der
Durchführung einer Prüfung darf der Auftragnehmer eine Vergütung verlangen, wenn dies im Vertrag
vereinbart ist. Der Aufwand einer Prüfung ist für den Auftragnehmer grundsätzlich auf einen Tag pro
Kalenderjahr begrenzt.

2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf schriftliche Anforderung innerhalb einer
angemessenen Frist alle Auskünfte und Nachweise zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung
einer Kontrolle erforderlich sind. Dafür entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.

§ 7 Subunternehmer
1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglich
vereinbarten Leistungspflichten verbundene Unternehmen des Auftragnehmers zur Leistungserfüllung
heranzieht bzw. dritte Unternehmen mit Leistungen unterbeauftragt.

2. Erteilt der Auftragnehmer Aufträge an Subunternehmer, so obliegt es dem Auftragnehmer, seine
Pflichten aus diesem Vertrag dem Subunternehmer zu übertragen. Satz 1 gilt insbesondere für
Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit zwischen den Vertragspartnern
dieses Vertrages. Eine etwaige Prüfung durch den Auftraggeber beim Subunternehmer erfolgt nur in
Abstimmung mit dem Auftragnehmer.

3. Ein zustimmungspflichtiges Subunternehmerverhältnis liegt nicht vor, wenn der Auftragnehmer Dritte
im Rahmen einer Nebenleistung zur Hauptleistung beauftragt, wie beispielsweise bei externem
Personal, Post-und Versanddienstleistungen oder Wartung. Der Auftragnehmer wird mit diesem
Dritten im erforderlichen Umfang Vereinbarungen treffen, um einen angemessenen Datenschutz zu
gewährleisten.

§ 8 Informationspflichten, Schriftformklausel, Annahmeerklärung, AGB

1. Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch
ein Insolvenz-oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter
gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren.
Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber
informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als
'verantwortlicher Stelle' im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes liegen.

2. Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage und aller ihrer Bestandteile ? einschließlich etwaiger
Zusicherungen des Auftragnehmers ? bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und des
ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen
handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

3. Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieser Anlage zum Datenschutz den Regelungen des
Vertrages vor. Sollten einzelne Teile dieser Anlage unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit
der Anlage im Übrigen nicht.

4. Im Übrigengelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) des Auftragnehmers.

5. Es gilt deutsches Recht.


Anlage 1 - Auflistung der personen bezogenen Daten und Zweck ihrer Verarbeitung

1. Umfang, Art und Zweck der Datenverarbeitung
Datenverarbeitungszweck ist die Erbringung der technischen Leistungen für die Bereitstellung der
Dienstleistungen der netcup GmbH, wie sie in den Angeboten / Leistungsbeschreibungen und den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) der netcup GmbH beschrieben werden.

2. Art der Daten
Daten, die der Auftraggeber oder von ihm autorisierte Nutzer in den bereit gestellten Paketen (Webhosting-
Pakete, Storage-Space, dedizierte, virtuelle Server und Root Server, managed Server und vServer, E-Mail-
Pakete, Groupware) speichern (Inhalt der Webseiten, des Online-Speichers, der Datenbanken etc.)
Zutreffendes ist vom Auftraggeber anzukreuzen:
☐Abrechnungsdaten
☐Adressdaten
☐Angebotsdaten
☐Authentifizierungsdaten
☐Bankverbindungsdaten
☐Bestelldaten
☐Bilddaten
☐E-Mails
☐Finanzdaten
☐Mitarbeiterdaten
☐Nutzungsdaten
☐Passwortdateien
☐Personaldaten
☐Programmcode
☐Profildaten
☐Stammdaten
☐Transaktionsdaten
☐Vertragsdaten
☐Videodateien

Kategorien besonderer personenbezogener Daten:
☐Biometrische Daten
☐Genetische Daten
☐Gesundheitsdaten
☐Daten von Kindern
☐Daten zu politischen Meinungen
☐Daten über rassische und ethnische Herkunft
☐Daten zu religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen
☐Daten zur Gewerkschaftszugehörigkeit
☐Daten zum Sexualleben oder sexuellen Orientierung
☐Daten zur Bewertung der Persönlichkeit, der Fähigkeiten, der Leistung oder des Verhaltens

3. Kreis der von der Datenverarbeitung Betroffenen:
☐Angehörige
☐Auszubildende
☐Bewerber
☐Berater
☐Dienstleister
☐Geschäftspartner
☐Geschädigte
☐Gesellschafter
☐ehemalige Mitarbeiter
☐Interessenten
☐Kunden
☐Lieferanten
☐Makler / Vermittler
☐Mieter
☐Mitarbeiter
☐Mitglieder
☐Nutzer
☐Praktikanten
☐Unterhaltsberechtigte
☐Presse
☐Zeugen


Externer Datenschutzbeauftragter
Michael Oehler
DATENSCHUTZ perfect GbR
Wilhelm-Kolb-Straße 1a
76187 Karlsruhe
Fon 0721 5315879
Fax 0721 5315880
E-Mail datenschutz@netcup.de